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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
AGB für Vermittlung von Modellen, Komparsen und anderen Personen, die von Modelplanet.at vertreten werden
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§ 1 - Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Modellen, Darstellern, Musikern, Künstlern und anderen zu vermittelnden Personen (im folgenden Modell) von der Agentur Modelplanet.at und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die genannten Parteien sollen dabei vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.
§ 2 - Buchungsgrundlagen
Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Modells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20 Prozent des vereinbarten Honorars der vermittelten Person oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Insbesondere wenn die Personen für den jeweiligen Auftrag gecasted werden muß, weil sie sich noch nicht in der Kartei von Modelplanet.at befinden, wird die Vermittlungsprovision durch ein individuell zu vereinbarendes Casting-Honorar ersetzt oder ergänzt. Dieses schuldet der Kunde der Agentur.
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die vermittelte Person mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange die vermittelte Person sich von der Agentur vertreten läßt, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.
§ 3 - Buchungsmodalitäten - Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
*Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten zu bestätigen.
*Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Modells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor, oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallshonorar 50 Prozent des vereinbarten Modell- Honorars.
§ 4 - Annullierung
Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.
Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage.
Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
Erfolgt die Annullierung durch die vermittelte Person, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
§ 5 - Arbeitszeit
Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Modells am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
Überstunden werden mit 20 Prozent des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
Die gemeinsame An- und Abreise von Modell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
§ 6 - Modell-Honorar
Das Modell-Honorar umfaßt das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. MwSt.
* Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
* Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
*Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Modell-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
* Darsteller-Honorare, Künstlerhonorare und Musikerhonorare
Sämtliche Honorare für Leistungen, die nicht denen eines Modells zuzuordnen sind (beispielsweise darstellerische Tätigkeiten, Kandidaten-Tätigkeiten für Shows, etc.) werden individuell und projektbezogen vereinbart.
§ 7 - Reisekosten
* Reisetageersatz
Im Falle einer Festbuchung werden die An- und Abreise des Vermittlungskandidaten zum und vom Arbeitsort nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt bis zu zwei Arbeitstage: Tageshonorar, bis zu vier Arbeitstage: halbes Tageshonorar, ab fünf Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über mehr als einen Arbeitstag. An- und Abreise des Modells für Castings (Vorstellungen) werden nicht erstattet.
* Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Modellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Modells die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist der Vermittlungskandidat für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen. An- und Abfahrtskosten, sowie etwaige Verpflegung und Unterkunftskosten für Castings (Vorstellungen) hat der Kandidat selbst zu tragen.
§ 8 - Zahlungskonditionen
Das Modell-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen wird in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
§ 9 - Reklamation
Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Digitalbilder bzw. Video-Mitschnitte zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist die vermittelte Person ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Modell einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Modell jedoch Aufnahmen bzw. Aufzeichnungen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.
Bei schuldhafter Verspätung des Modells (Verschlafen, verpaßtes Flugzeug, etc.) hat das Modell endsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Modell seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
§ 10 - Nutzungsrechte
Die Nutzung ist zwischen dem Kunden und der Agentur in einem Auftrag / Vertrag hinsichtlich Beginn, Dauer, Ende, Umfang, Medien, Publikations-Orte, etc. möglichst genau zu benennen.
Jede über die vereinbarte hinausgehende Nutzung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
§ 11 - Nutzung für Selbstdarstellungen und Eigenwerbung
Es gilt als vereinbart, daß die Agentur , die mit der Bewerbung eingesandten oder im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte (wie Fotografien, Videos, etc.), der vermittelten Person, ohne Entgelt, zum Zwecke der Eigenwerbung im Auftrag der vermittelten Person verwenden darf (insbesondere für Sed Cards und Internetpräsenz). Sofern keine anders lautende Vereinbarung besteht, darf dies ausschließlich mit lesbarer Namensnennung (in Internet-Präsenzen: Vorname und Ident-Nr. der vermittelten Person) und erst nach Ablauf einer Frist von 8 Wochen nach der Einsendung oder Produktion, geschehen. Die Namensnennung kann im Impressum oder auf der veröffentlichten Seite selbst erfolgen

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Für Fragen oder Wünsche stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Modelagentur

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